Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Müller & Hinz Consulting GmbH · Stand: [09-2026]

1. Anwendungsbereich

  1. 1.Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Müller & Hinz Consulting GmbH i.G., c/o DUSBASE – Eingang C, 6. Etage, Grafenberger Allee 287 in 40237 Düsseldorf („Auftragnehmerin“), und ihren Kunden über Beratungs-, Trainings-, Coaching-, Moderations-, Konzeptions- und sonstige Dienstleistungen.
  2. 2.Die Auftragnehmerin schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.
  3. 3.Diese AGB gelten auch für zukünftige Verträge mit demselben Kunden, ohne dass erneut auf sie hingewiesen werden muss, sofern die Auftragnehmerin bei Vertragsschluss darauf Bezug nimmt.
  4. 4.Entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, die Auftragnehmerin hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn die Auftragnehmerin Leistungen in Kenntnis abweichender Geschäftsbedingungen vorbehaltlos erbringt.
  5. 5.Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis darf der Kunde nur mit vorheriger Zustimmung der Auftragnehmerin in Textform auf Dritte übertragen.

2. Vertragsschluss und Vertragsänderungen

  1. 1.Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
  2. 2.Ein Vertrag kommt durch eine Auftragsbestätigung der Auftragnehmerin in Textform oder durch Beginn der vereinbarten Leistungserbringung zustande.
  3. 3.Inhalt, Umfang, Termine, Veranstaltungsformat, Vergütung sowie besondere Leistungen ergeben sich vorrangig aus dem individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten Leistungsvereinbarung.
  4. 4.Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen aus Gründen der Nachweisbarkeit in Textform erfolgen. Individuell ausgehandelte Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

3. Leistungen der Auftragnehmerin

  1. 1.Die Auftragnehmerin erbringt die vereinbarten Leistungen mit fachlicher Sorgfalt und nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung. Geschuldet ist grundsätzlich die Durchführung der vereinbarten Dienstleistung, nicht der Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen, persönlichen oder organisatorischen Erfolgs.
  2. 2.Die Auftragnehmerin ist berechtigt, für die Leistungserbringung qualifizierte Mitarbeiter, Trainer, Referenten oder sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
  3. 3.Soweit ein bestimmter Trainer oder Referent vereinbart wurde, wird die Auftragnehmerin diesen grundsätzlich einsetzen. Muss diese Person aus wichtigen Gründen, insbesondere wegen Krankheit, Unfall oder sonstiger nicht von der Auftragnehmerin zu vertretende Umstände, ersetzt werden, kann die Auftragnehmerin eine fachlich und persönlich vergleichbar qualifizierte Person benennen. Der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert.
  4. 4.Umfangreiche Änderungen der vereinbarten Inhalte, des Teilnehmerkreises, des Zeitplans oder des Durchführungsorts nach Vertragsschluss bedürfen einer Abstimmung. Entstehen dadurch auf Wunsch des Kunden oder aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, zusätzliche Vorbereitungs-, Reise- oder Durchführungsaufwand, kann die Auftragnehmerin eine angemessene Anpassung von Vergütung und Terminplanung verlangen.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. 1.Der Kunde stellt alle für die Vorbereitung und Durchführung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Ansprechpartner, Räumlichkeiten, technischen Voraussetzungen und sonstigen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig und vollständig bereit.
  2. 2.Soweit nicht anders vereinbart, sollen Unterlagen und Informationen, die für die Konzeption oder Vorbereitung benötigt werden, spätestens 45 Kalendertage vor Beginn der Maßnahme vorliegen. Ist dies nicht möglich, informiert der Kunde die Auftragnehmerin unverzüglich.
  3. 3.Verzögerungen, Mehraufwand oder Leistungsbeeinträchtigungen, die darauf beruhen, dass der Kunde erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erbringt, gehen nicht zulasten der Auftragnehmerin. Vereinbarte Termine können in diesem Fall angemessen verschoben werden. Zusätzlicher Aufwand, der auf eine Verzögerung oder unvollständigen Mitwirkung des Kunden beruht, kann von der Auftragnehmerin berechnet werden, sofern sie den Kunden vorab in Textform über Art und Umfang des Mehraufwandes sowie die voraussichtlichen Kosten informiert hat.
  4. 4.Der Kunde sorgt dafür, dass die angemeldeten Teilnehmer die für die Durchführung erforderlichen organisatorischen Regeln beachten. Bei Präsenzveranstaltungen gewährleistet der Kunde insbesondere geeignete Räumlichkeiten, die vereinbarte technische Ausstattung sowie die Einhaltung der einschlägigen Arbeitsschutz- und Sicherheitsanforderungen.

5. Termine, Verschiebung und Absage

  1. 1.Vereinbarte Termine sind verbindlich. Eine Verschiebung oder Absage durch den Kunden bedarf mindestens der Textform.
  2. 2.Der Kunde kann eine vereinbarte Maßnahme bis 60 Kalendertage vor dem vorgesehenen Beginn kostenfrei absagen oder verschieben. Bereits angefallene und nicht mehr stornierbare Fremdkosten, insbesondere Reise-, Übernachtungs-, Raum- oder Materialkosten, sind hiervon ausgenommen und vom Kunden zu erstatten.
  3. 3.Bei einer Absage durch den Kunden werden folgende pauschalierte Ausfallhonorare bezogen auf das vereinbarte Trainer- bzw. Beratungshonorar fällig:
  4. 4.Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Auftragnehmerin kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Auftragnehmerin bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlichen Schadens vorbehalten. Ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Verwendung des vereinbarten Termins werden angerechnet.
  5. 5.Wird eine laufende, mehrteilige Maßnahme vom Kunden vorzeitig beendet, bleibt der Anspruch der Auftragnehmerin auf Vergütung für bereits erbrachte Leistungen sowie auf Ersatz bereits entstandener, vertraglich geschuldeter oder nicht mehr stornierbarer Kosten unberührt. Für noch nicht erbrachte Leistungsteile gilt Absatz 3 entsprechend, sofern die vorzeitige Beendigung vom Kunden zu vertreten ist.
  6. 6.Kann die Auftragnehmerin einen Termin aufgrund höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder eines sonstigen von ihr nicht zu vertretenden Ereignisses nicht wahrnehmen, wird sie dem Kunden unverzüglich einen Ersatztermin anbieten. Ist ein Ersatztermin innerhalb angemessener Zeit nicht möglich oder für den Kunden unzumutbar, entfallen die beiderseitigen Leistungspflichten für den betroffenen Termin. Bereits gezahlte Vergütungen für noch nicht erbrachte Leistungen werden erstattet. Gesetzliche Ansprüche und die Regelungen zur Haftung gemäß Ziffer 10 bleiben unberührt.
Zeitpunkt des Zugangs der AbsagePauschaliertes Ausfallhonorar
59 bis 15 Kalendertage vor Beginn50 %
14 bis 8 Kalendertage vor Beginn75 %
7 Kalendertage oder weniger vor Beginn100 %

6. Vergütung und Reisekosten

  1. 1.Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. 2.Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden Reise- und Nebenkosten zusätzlich berechnet. Hierzu zählen insbesondere Fahrtkosten, Bahnfahrten, Flugkosten, Übernachtungskosten, Parkgebühren, Verpflegungsmehraufwand sowie erforderliche Kosten für Räume, Technik oder Materialien.
  3. 3.Wesentliche Erweiterungen oder Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs, insbesondere zusätzliche Konzeptionsleistungen, weitere Trainingstage, zusätzliche Teilnehmergruppen oder ein erhöhter Abstimmungsaufwand, werden nach vorheriger Abstimmung zusätzlich vergütet.
  4. 4.Soweit nicht anders vereinbart, ist die maximale Teilnehmerzahl bei Führungs- und Vertriebstrainings auf zwölf Personen je Gruppe begrenzt. Für weitere Teilnehmer kann die Auftragnehmerin ein zusätzliches Honorar von 200 Euro je Person und Trainingstag berechnen.

7. Rechnungsstellung und Zahlung

  1. 1.Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Leistungen nach deren Durchführung abzurechnen. Bei längerfristigen Projekten, mehrteiligen Programmen oder umfangreichen Konzeptionsleistungen kann sie angemessene Teilrechnungen stellen.
  2. 2.Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Angebot oder in der Auftragsbestätigung eine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde.
  3. 3.Nach Eintritt des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmern. Die Auftragnehmerin kann zudem die gesetzliche Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten; die Pauschale wird hierbei nach Maßgabe des Gesetzes angerechnet.
  4. 4.Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Kunde nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
  5. 5.Gelieferte körperliche Trainingsmaterialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der jeweiligen Rechnung Eigentum der Auftragnehmerin.

8. Nutzungsrechte und Trainingsunterlagen

  1. 1.Sämtliche von der Auftragnehmerin bereitgestellten Konzepte, Trainingsunterlagen, Präsentationen, Arbeitsblätter, Vorlagen, Videos, digitalen Inhalte und sonstigen Materialien sind urheberrechtlich geschützt und bleiben Eigentum der Auftragnehmerin beziehungsweise der jeweiligen Rechteinhaber.
  2. 2.Der Kunde und die von ihm angemeldeten Teilnehmer erhalten an den überlassenen Materialien ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für den eigenen internen Gebrauch. Das Nutzungsrecht entsteht erst nach vollständiger Zahlung der geschuldeten Vergütung.
  3. 3.Nicht gestattet sind insbesondere die Vervielfältigung über den vereinbarten Zweck hinaus, Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte, Bearbeitung, Digitalisierung zur allgemeinen Nutzung, öffentliche Zugänglichmachung, Verkauf oder Verwendung zur Durchführung eigener Schulungen.
  4. 4.Ton-, Bild- oder Videoaufnahmen während einer Maßnahme sind nur mit vorheriger Zustimmung der Auftragnehmerin in Textform zulässig.
  5. 5.Der Kunde verpflichtet sich, die angemeldeten Teilnehmer auf die in dieser Ziffer geregelten Nutzungsbeschränkungen hinzuweisen und angemessene Maßnahmen zu treffen, damit diese eingehalten werden.

9. Vertraulichkeit und Referenzen

  1. 1.Beide Parteien behandeln alle ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim. Dies gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne dass eine Partei dies zu vertreten hat, oder die aufgrund gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.
  2. 2.Die Auftragnehmerin darf allgemeine Erkenntnisse, Methoden, Erfahrungen und Know-how, die sie im Rahmen der Zusammenarbeit gewinnt, weiterverwenden, sofern dabei keine vertraulichen Informationen, Geschäftsgeheimnisse oder personenbezogenen Daten des Kunden offengelegt werden.
  3. 3.Die Nennung des Kunden als Referenz, insbesondere unter Verwendung von Name, Logo oder Projektbeschreibung, bedarf der vorherigen Zustimmung des Kunden in Textform.

10. Haftung

  1. 1.Die Auftragnehmerin haftet uneingeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  2. 2.Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung der Auftragnehmerin auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  3. 3.Im Übrigen ist eine Haftung der Auftragnehmerin für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
  4. 4.Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

11. Schlussbestimmungen

  1. 1.Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. 2.Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz der Auftragnehmerin. Die Auftragnehmerin bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
  3. 3.Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftformklausel selbst.
  4. 4.Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gelten die gesetzlichen Vorschriften.